Grünanlagenpflege für Wohnanlagen und Außenbereiche
Außenanlagen fallen zuerst auf, wenn sie vernachlässigt werden. Wir übernehmen die Pflege über die Saison hinweg mit einem festen Rhythmus, damit Rasenflächen, Hecken und Wege dauerhaft in Form bleiben und nicht in Aktionen aufgeholt werden müssen.

Leistungsumfang
- 01Rasenmähen, Kantenschnitt und Vertikutieren
- 02Hecken- und Formschnitt in der zulässigen Schnittzeit
- 03Beetpflege, Unkrautentfernung und Mulchen
- 04Laubbeseitigung von Wegen, Höfen und Zufahrten
- 05Freischneiden von Wegen, Zäunen und Sichtachsen
- 06Abfuhr und ordnungsgemäße Entsorgung des Grünschnitts
Zulassungspflichtige Handwerksleistungen nach Anlage A der Handwerksordnung führen wir nicht aus.
Typische Auftraggeber
- Wohnanlagen und WEG
- Gewerbeobjekte mit Außenanlage
- Privatgrundstücke
Grünanlagenpflege in Ihrer Gemeinde
Besonders häufig gebucht wird diese Leistung in diesen Orten unseres Einsatzgebiets. Die Gebietsseite nennt jeweils die Ortsteile und was dort im Vordergrund steht.
Fragen zu dieser Leistung
- 01Wann dürfen Hecken geschnitten werden?
- Starke Rückschnitte und das Auf-den-Stock-Setzen sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz vom 1. März bis 30. September nicht zulässig. Form- und Pflegeschnitte bleiben in dieser Zeit möglich, sofern keine Vögel brüten. Wir planen die Arbeiten entsprechend.
- 02Ist die Entsorgung des Grünschnitts enthalten?
- Auf Wunsch ja. Wir nehmen den Schnitt mit und entsorgen ihn ordnungsgemäß. Wenn im Objekt eine eigene Kompoststelle vorhanden ist, nutzen wir diese.
- 03Gibt es Pflegeverträge über die Saison?
- Ja, das ist der Regelfall. Ein Saisonvertrag mit festen Intervallen ist günstiger als Einzelbeauftragungen und wir können die Termine verlässlich einplanen.
Weitere Leistungen
Grünanlagenpflege anfragen
Beschreiben Sie kurz das Objekt und den gewünschten Turnus. Wir sehen uns die Lage an und schicken Ihnen ein Leistungsverzeichnis mit Preis.