
Gebäudereinigung und Hausmeisterservice in Greven
Wohnanlagen und Gewerbeobjekte zwischen Münster und dem Kreis Steinfurt, in festen Händen.
- Am Objekt arbeitet dasselbe Team, kein wechselndes Personal
- Leistungsverzeichnis schriftlich, vor dem ersten Einsatz
- Betriebshaftpflicht auf Nachweis, Einsätze protokolliert
Sechs Leistungen, ein Ansprechpartner
Reinigung, Technik und Außenanlagen lassen sich in einem Vertrag bündeln. Sie müssen dann nicht drei Dienstleister koordinieren, wenn im Treppenhaus die Birne fehlt und der Rasen zu hoch steht.
- 01
GebäudereinigungTreppenhaus, Glasflächen, Tiefgarage und Grundreinigung, im festen Turnus oder einmalig. - 02
HausmeisterserviceRegelmäßige Kontrolle, Kleinreparaturen, Zählerstände und Ansprechpartner vor Ort. - 03
InstandhaltungAusbessern, nacharbeiten, funktionsfähig halten. Alles unterhalb der Zulassungspflicht. - 04
GrünanlagenpflegeRasen, Hecken, Beete und Wege über die ganze Saison, in fester Zuständigkeit. - 05
WinterdienstRäumen und Streuen in den gesetzlichen Zeiten, dokumentiert für den Haftungsfall. - 06
BotendiensteSchlüssel, Unterlagen, Material. Zuverlässig geholt, gebracht und quittiert.
Von der Anfrage zum festen Turnus
Vier Etappen, ohne Überraschung dazwischen. Der Preis steht, bevor jemand einen Eimer auspackt.
Anrufen oder schreiben
Sie schildern das Objekt: Lage, Größe, was gebraucht wird und ab wann.
Objekt ansehen
Wir kommen vorbei und schauen, was tatsächlich anfällt. Ein Angebot ohne Begehung ist bei Bestandsobjekten meist zu niedrig oder zu hoch.
Leistungsverzeichnis erhalten
Sie bekommen schriftlich, welche Tätigkeit in welchem Turnus zu welchem Preis erbracht wird. Diese Aufstellung ist die Grundlage der Abrechnung.
Betreuung im festen Turnus
Ein Team, ein Ansprechpartner, protokollierte Einsätze. Auffälligkeiten melden wir, bevor daraus Schäden werden.


Wo wir arbeiten
Der Betriebssitz liegt in Greven, gearbeitet wird im Umkreis von rund 30 Kilometern.
Kurze Wege sind kein Werbeversprechen, sondern die Bedingung dafür, dass wir bei Frost vor dem gesetzlichen Räumbeginn an mehreren Objekten sein können. Deshalb endet das Gebiet dort, wo es endet.
- GrevenSitzGreven-Zentrum, Reckenfeld, Gimbte, Westerode
- MünsterKinderhaus, Coerde, Sprakel, Gievenbeck
- EmsdettenEmsdetten-Zentrum, Austum, Hollingen, Isendorf
- TelgteTelgte-Zentrum, Westbevern-Dorf, Westbevern-Vadrup, Raestrup
- NordwaldeNordwalde-Zentrum, Suttorf, Scheddebrock, Westerode
- AltenbergeAltenberge-Zentrum, Hansell, Waltrup, Kümper
- SaerbeckSaerbeck-Zentrum, Sinningen, Middendorf, Westladbergen
- LadbergenLadbergen-Zentrum, Overbeck, Hölter, Wester
- SteinfurtBurgsteinfurt, Borghorst, Sellen, Hollich
- OstbevernOstbevern-Zentrum, Brock, Schirl, Überwasser
Wo unser Auftrag endet
Ein Facility-Betrieb, der alles verspricht, arbeitet irgendwann über seine Zulassung hinaus. Deshalb sagen wir vorher, was nicht zu uns gehört.
Elektro-, Sanitär-, Heizungs- und Dachdeckerarbeiten sowie Eingriffe in die Bausubstanz gehören zu den zulassungspflichtigen Handwerken. Diese Arbeiten führen wir nicht aus. Wir erkennen den Mangel, dokumentieren ihn mit Fotos und Beschreibung und sind beim Handwerkertermin vor Ort, damit Ihre Verwaltung nicht extra fahren muss.
Gebäudereinigung, Hausmeisterservice sowie einfache Instandhaltungs- und Ausbesserungsarbeiten an Gebäuden und Wohnungen, Grünanlagenpflege, Winterdienst und Botendienste. Ausgenommen sind alle zulassungspflichtigen Handwerksleistungen im Sinne der Anlage A der Handwerksordnung.
Häufige Fragen
- 01Arbeiten Sie auch für Hausverwaltungen mit mehreren Objekten?
- Ja, das ist unser Schwerpunkt. Für Verwaltungen mit verteiltem Bestand legen wir Objekte zu Touren zusammen, das senkt die Anfahrtsanteile in der Abrechnung. Sie erhalten pro Objekt ein eigenes Leistungsverzeichnis und einen gemeinsamen Ansprechpartner.
- 02Wie schnell bekomme ich ein Angebot?
- Nach der Objektbegehung in der Regel innerhalb weniger Werktage. Wenn Sie einen Termin brauchen, weil eine Verwalterversammlung ansteht, sagen Sie es bitte gleich, dann richten wir uns danach.
- 03Gibt es Mindestlaufzeiten bei einem Reinigungsvertrag?
- Bei Unterhaltsreinigung und Hausmeisterservice arbeiten wir mit Verträgen, die sich zum Quartalsende kündigen lassen. Für Grünpflege und Winterdienst gilt die Saison, weil die Einsatzplanung daran hängt. Einmalige Aufträge wie Grundreinigungen brauchen keinen Vertrag.
- 04Führen Sie auch Elektro-, Sanitär- oder Dacharbeiten aus?
- Nein. Zulassungspflichtige Handwerksleistungen nach Anlage A der Handwerksordnung führen wir nicht aus. Wir erkennen den Mangel, dokumentieren ihn mit Fotos und öffnen dem Fachbetrieb die Tür. Das spart Ihnen Koordination, ohne dass jemand über seine Zulassung hinaus arbeitet.
- 05Betreuen Sie auch einzelne Privatobjekte?
- Ja, wenn sich der Termin sinnvoll in eine Tour einbinden lässt. Bei Einzelobjekten in Randlage sagen wir Ihnen offen, wenn ein wöchentlicher Turnus wirtschaftlich nicht trägt, und schlagen ein passendes Intervall vor.
Angebot für Ihr Objekt anfordern
Sagen Sie uns, um welches Objekt es geht und was gebraucht wird. Sie bekommen ein Leistungsverzeichnis mit Preis, keine Pauschalaussage am Telefon.
